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Freiverkehr Logo #42000 Der Freiverkehr ist ein nicht amtlicher Terminus im deutschen Rechtswesen. Er findet Anwendung im Aktienrecht und im Zollrecht. == Freiverkehr im Aktienrecht == Im Börsensegment nach {§|48|b_rsg_2007|juris} Börsengesetz. An den von der Deutschen Börse AG betriebenen Handelsplätzen, der Frankfurter Wertpapierbörse und dem Xetra-System, wird d...
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Freiverkehr Logo #40206Wertpapiere, die nicht zum amtlichen Börsenhandel zugelassen oder Teil des geregelten Marktes sind, werden im Freiverkehr gehandelt. Diese Wertpapiere müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen..
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Freiverkehr Logo #42012Siehe Open Market. English: Open market
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Freiverkehr Logo #42065Wertpapierbörse
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Freiverkehr Logo #42101Börsensegment, das aus dem Zusammenschluss der Marktsegmente Geregelter Freiverkehr und Ungeregelter Freiverkehr entstanden ist. Die Kursfeststellungen führen die freien Makler und Banken durch. Die Zulassungsvorschriften sind vereinfacht. Vielfach werden dort auch ausländische Werte gehandelt.
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Freiverkehr Logo #42133Unter dem Begriff Freiverkehr versteht man den Handel in amtlich nicht notierten Werten. Es ist ein Teilmarkt des Effektenhandel: (a) auf der Grundlage des §78 BörsenG (geregelter Freiverkehr) sowie (b) im außer- und nachbörslichen Bereich (Telefonverkehr). Wertpapiere, die in den geregelten Freiver...
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Freiverkehr Logo #42134Freiverkehr, im weiteren Sinn der außerbörsliche Wertpapierhandel, im engeren Sinn Börsensegment für den Handel mit Wertpapieren, die nicht zum amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind (v. a. Aktien kleinerer Unternehmen, Zertifikate, Optionsscheine und die meisten Auslandswerte), seit 2005 a...
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Freiverkehr Logo #42141(Open Market) Der Freiverkehr ist ein privatrechtliches Börsensegment und wird von der Börse selbst reguliert. Die involvierten Unternehmen gelten nicht als börsennotiert, weder müssen sie einen Zulassungsprospekt veröffentlichen noch die Ad-hoc-Publizit&a...
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Freiverkehr Logo #42219Unter dem Begriff Freiverkehr versteht man den Handel in amtlich nicht notierten Werten. Es ist ein Teilmarkt des Effektenhandel: (a) auf der Grundlage des §78 BörsenG (geregelter Freiverkehr) sowie (b) im außer- und nachbörslichen Bereich (Telefonverkehr). Wertpapiere, die in den geregelten Freiver...
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Freiverkehr Logo #42257Wertpapierhandel, für den die Zulassungsvoraussetzungen relativ leicht zu erfüllen sind. Siehe auch amtlicher Handel, geregelter Markt
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Freiverkehr Logo #42306Geregelten Freiverkehr
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Freiverkehr Logo #42487In diesem Marktsegment der Börse werden solche Wertpapiere gehandelt, die weder zum amtlichen Handel noch zum Geregelten Markt zugelassen sind. Die Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt bei den einzelnen Börsen auf Antrag eines zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmens, meist eines Kreditinstitutes. Voraussetzung ist, dass ein ordnungsgemäß...
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Freiverkehr Logo #42732Börsenhandel von Wertpapieren, die nicht im amtlichen oder im geregelten Markt notiert werden. Die Zulassungsvoraussetzungen sind weniger streng als bei der Zulassung zum amtlichen oder geregelten Markt. Quelle: HSBC Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
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Freiverkehr Logo #40076Seit 1987 bestehendes Handelssegment für Aktien an der Deutschen Börse. Bietet gegenüber dem amtlichen Handel und dem Geregelten Markt deutlich erleichterte Zulassungsvoraussetzungen. Die Zulassung erfolgt durch einen besonderen Ausschuß an der jeweiligen Börse. Der Zulassungsantrag wird nicht durch das Unternehmen selbst,...
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Freiverkehr Logo #40086Aktien, die nicht oder noch nicht an der Börse zugelassen sind und deren Kurse also amtlich nicht notiert werden, können zwar ebenfalls über die Börse, aber eben nur im Freiverkehr gehandelt werden. Der geregelte Freiverkehr bildet einerseits eine Vorstufe zum amtlichen Börsenhandel, andererseits auch einen Markt für Papiere, die nicht an der...
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

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Freiverkehr Logo #40086Neben dem amtlichen Handel und dem sogenannten Geregelten Markt stellt der Freiverkehr das dritte Börsensegment dar. Er ist im Gegensatz zu den beiden Erstgenannten im Börsengesetz nicht detailliert geregelt, unterliegt aber der Mißbrauchaufsicht. Die Kursfestsetzung erfolgt durch Freimakler. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Freiverkehr sind we...
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

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Freiverkehr Logo #42709(Börse & Finanzen) Der Freiverkehr ist ein Aktienmarkt, der außerhalb der Wertpapierbörse existiert. Geschäfte werden oft über das Telefon abgewickelt. Siehe hierzu auch: engl. Over-the-Counter-Market oder abgekürzt OTC...
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/1640/freiverkehr/

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Freiverkehr Logo #42880Wertpapierbörse Der Freiverkehr, den die Deutsche Börse organisiert, wurde zum 10. Oktober 2005 in Open Market umbenannt. Dieser ist neben dem Amtlichen Markt und dem Geregelten Markt das dritte gesetzliche Marktsegment in Deutschland. Er ist den beiden genannten Märkten nachgelagert. Im Gegensatz zum Amtlichen Markt und zum Geregelten Markt, .....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/freiverkehr/freiverkehr.htm

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Freiverkehr Logo #42871Bezeichnung für den Wertpapierhandel, der weder zum amtlichen Handel noch zum geregelten Markt an den Börsen zugelassen ist; überwiegend Auslandswerte bzw. Aktien kleinerer Unternehmen. Die Anforderungen an die Qualität der im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere sind nicht so hoch wie bei den zum amtlichen Handel oder zum geregelten Markt zugel...
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