
Amtsvormundschaft, Vormundschaft, die von einer Behörde, insbesondere vom Jugendamt, wahrgenommen wird. Die gesetzliche Amtsvormundschaft des Jugendamtes (§ 1791 c BGB) tritt mit Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, nur noch ein, wenn das Kind eines Vormundes bedar...
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die Vormundschaft des Jugendamts; neu geregelt im Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft u. zur Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftgesetz) vom 4. 12. 1997.
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die Vormundschaft des Jugendamts; neu geregelt im Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft u. zur Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftgesetz) vom 4. 12. 1997.
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