
Mit Komplementarität bezeichnet man im Allgemeinen die Zusammengehörigkeit (scheinbar) widersprüchlicher, sich aber ergänzender Eigenschaften (Merkmale) eines Objektes oder Sachverhaltes. Komplementäre Eigenschaften gehören zusammen, sofern sie dasselbe Objekt betreffen. Sie schließen einander insofern aus, als sie nicht räumlich oder zeit...
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Komplementarität die, Logik: das Verhältnis zweier sich gegenseitig ausschließender, aber sich ergänzender Begriffe (z. B. männlich/weiblich).
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Komplementarität die, Physik: von N. Bohr 1928 in die Quantenmechanik eingeführtes Prinzip zur Charakterisierung sich in einem Experiment gegenseitig ausschließender (komplementärer) physikalischer Größen wie Ort und Impuls (heisenbergsche Unschärferelation) und Erscheinungsformen mikrophysikalische...
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Komplementarität die, Psychologie: das Aufeinanderbezogensein von äußerem Verhalten oder körperlichen Vorgängen und der subjektiven Erlebniswelt. Die Annahme einer solchen Komplementarität ist besonders fruchtbar in der Psychosomatik und Psychophysiologie. Unter Komplementaritätsdiagnostik und Kompl...
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Komplementarität die, Volkswirtschaftslehre: Verhältnis zweier Güter beziehungsweise Produktionsfaktoren, die sich gegenseitig notwendig ergänzen (Gut).
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Max Born über die Bedeutung der Komplementarität
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