
ist die Gesamtheit der das Lehen betreffenden Rechtssätze und die Berechtigung an einem Lehen. Das L. entsteht durch die Vereinbarung zahlloser Lehnsverhältnisse gewohnheitsrechtlich sowie durch die Lehnsgesetze. Im Streitfall entscheidet das Lehnsgericht. Zeitweise führend ist das langobardische oder italienische L., das über an italienischen ...
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