[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Lehens-Indult, des -es, plur. die -e, die Nachsicht, welche der Lehnsherr dem Lehnsmanne in Aufhebung der Zeit zur Empfangung des Lehens bewilliget; aus dem Lat, Indultum. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_885