[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Lehenshand, plur. car. ein größten Theils veraltetes Wort, die Lehensfolge zu bezeichnen, d. i. das Recht, in einem Lehen zu folgen. Die Lehenshand haben, lehensfähig seyn. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_882