
Als Landwirtschaftsgericht ist in erster Instanz das Amtsgericht in den im Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG) bestimmten Angelegenheiten zuständig. Zu diesen gehören unter anderem: Das Landwirtschaftsgericht wird in der Regel mit einem Richter am Amtsgericht als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern t...
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english: agricultural tribunal Das Landwirtschaftsgericht ist eine Abteilung bzw. ein Senat des jeweiligen örtlichen Amtsgerichts. Es besteht aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei Landwirten als ehrenamtlichen Richtern.
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