
. Zur Ermittlung und Feststellung des herrenlosen Landes (Kronlandes, s. Landgesetzgebung und Landpolitik 4) ist durch die Ksl. V. vom 26. Nov. 1995 für Deutsch-Ostafrika und durch die Ksl. V. vom 15. Juni 1896 für Kamerun die Einrichtung von 'Landkommissionen' vorgesehen worden. Sie sind vom Gouver...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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