[Achtung: Schreibweise von 1811] Kreisausschreibend, adj. Ein kreisausschreibender Fürst, in dem Deutschen Staatsrechte, derjenige Fürst in einem Reichskreise, welcher die Kreisversammlungen ausschreibet; ein Wort, welches freylich nicht nach den Regeln des Geschmackes und der Sprachkunst zusammen gesetzet ist.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2375
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