Koppelweide , eine Weide, auf deren Benutzung zwei oder mehr Personen ein Recht haben (s. Weidegerechtigkeit). In anderm Sinn die Feldweide auf den in den norddeutschen Schlag- oder Feldgraswirtschaften üblichen eingezäunten Grundstücken (s. Betriebssystem, S. 831). Früher überließ man die Koppeln nach der letzten Körnerfrucht der natürlich... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html