
(Hutrecht) ist das in Mittelalter und früher Neuzeit weitverbreitete Recht, Vieh auf eine Weide zu treiben. Es ist vielfach in Weistümern näher geregelt. Im 19. Jh. werden viele Weiderechte aufgehoben.Hübner; Grass, N., Beiträge zur Rechtsgeschichte der Alpwirtschaft, 1948, 82; Bader, K., Studien zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorf...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Weiderecht, des -es, plur. die -e. 1. Das Recht sein Vieh an und auf einem Orte weiden zu lassen; ohne Plural. 2. Die Vorrechte oder Gerechtsamen, welche einem zur Weide bestimmten Ort ankleben.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_1_1430

Weiderecht (Hutrecht). Das Recht, Vieh zur Weide zu treiben, war vielfach in Weistümern eingehend behandelt. Es gab Bestimmungen zu Anzahl und Art der aufzutreibenden Tiere, zur Art der Weide (Wald-, Wiesen-, Stoppel-, Brachweide, Ödland) und zu den gebotenen Weidezeiten (so durften z.B. Wiesen nur ...
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Weiderecht , s. Weidegerechtigkeit.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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