
Das Grundrecht auf Kommunikationsfreiheit beruht auf {Art.|5|gg|juris} Abs. 1 Grundgesetz. Der Absatz 1 lautet: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch R....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunikationsfreiheit
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