
nennt man das Einsammeln der Tantiemen für Musik-Nutzungen in der Öffentlichkeit durch eine Verwertungsgesellschaft. In Deutschland sind verschiedene Inkasso-Varianten wie zum Beispiel die Leerkassettenvergütung allein den Verwertungsgesellschaften vorbehalten. Ein Individual-Inkasso ist in diesem Bereich gesetzlich nicht möglich.
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