Kollektivdelikt Bedeutung

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Kollektivdelikt

Kollektivdelikt Logo #42834In der früheren Rechtsprechung war Kollektivdelikt die Bezeichnung für die Zusammenfassung mehrerer gleichartiger gewerbsmäßig begangener Straftaten. Die Rechtsprechung nahm hier einen Fortsetzungszusammenhang an. Heute wird der Fortsetzungszusammenhang für Sammelstraftaten abgelehnt.
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