Kolbenrecht Bedeutung

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Kolbenrecht

Kolbenrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kolbenrecht, des -es, plur. inus. 1) Das ehemahlige Faustrecht, () so fe n man dabey der Streitkolben bedienete. 2) Das ehemahlige Recht, seine Unschuld durch einen Zweykampf zu beweisen, das Kampfrecht; aus eben diesem Grunde.
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