
Der Rechtsbegriff Kognitionspflicht bezeichnet die Pflicht eines Gerichts, den ihm dargelegten Sachverhalt vollständig zur Kenntnis zu nehmen, gegebenenfalls weiter aufzuklären und diese Erkenntnisse in der abschließenden Entscheidung (meistens einem Urteil oder Beschluss) auch zu berücksichtigen und nachvollziehbar abzuwägen. Diesem Begriff ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Kognitionspflicht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.