
Die am 1.10.1988 in Kraft getretene neue Fassung der K. (genaue Bezeichnung: 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) enthält v.a. folgende Bestimmungen:
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122

Die K. regelt die Verbrennung von Brennstoffen, den maximal zulässigen Schadstoffausstoß und die Höhe des maximal zulässigen Abgasverlustes von Heizkesseln, Thermen u. a. Wärmeerzeugern. Si eist Bestandteil der Bundesimmissionsschutzverordnung.
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https://www.heizungsratgeber.de/heizung-bibliothek/heizung-lexikon/k/kleinf
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