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Einnahme

Einnahme Logo #42000 Einnahme ist ein Fachbegriff aus dem kaufmännischen Rechnungswesen, der Kameralistik und dem Steuerrecht, der allgemein den Zugang von Zahlungsmitteln (Kameralistik) oder Nettogeldvermögen (Betriebswirtschaftslehre, Steuerrecht) bezeichnet. Entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch muss hier jedoch genauer abgegrenzt werden. == In der Betriebswi...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Einnahme

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Einnahme Logo #40102Betrag in Form von verschiedenen Zahlungsmitteln, die der Fahrer während der Tour einnimmt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

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Einnahme Logo #42065(engl. revenue, inflow) Eine Einnahme ist ein Vorgang, der stets zu einer Zunahme des Geldvermögens (Zahlungsmittelbestand + Forderungsbestand Schulden bestand) in einem bestimmten Ausmaß führt. Sie kann durch drei Aktionen veranlasst werden: a) Einzahlung, sofern diese nicht gleichzeitig mit einem ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Einnahme Logo #42185Einnahmen im doppischen Sinne erhöhen das Geldvermögen. Das Geldvermögen seinerseits ist die Summe aus dem Zahlungsmittelbestand und den Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten. Somit zählen Einzahlungen, Erhöhungen des Bestandes an Forderungen, sowie Minderungen de...
Gefunden auf https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

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Einnahme Logo #42709(Börse & Finanzen) Unter einer Einnahme versteht man im Rechnungswesen den Wert aller Güter und Dienstleistungen, die ein Unternehmen innerhalb einer Rechnungsperiode erstellt hat. Eine Einnahme hat stets eine Erhöhung des Cash- oder Buchgeldbestandes zur Folge. © Onpulson.de
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/1204/einnahme/

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Einnahme Logo #42295Einnahme , s. Einkommen.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Einnahme Logo #42880(engl. revenue , inflow) Eine Einnahme ist ein Vorgang, der stets zu einer Zunahme des Geldvermögen s (Zahlungsmittelbestand + Forderungsbestand Schulden bestand) in einem bestimmten Ausmaß führt. Sie kann durch drei Aktionen veranlasst werden: a) Einzahlung , sofern diese nicht gleichzeitig mit einem Forderungsabgang ( Forderung ) oder Schulde....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/einnahme/einnahme.htm
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