
Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Unternehmer ihren betrieblichen Gewinn ermitteln, wenn sie nicht verpflichtet sind, ihren Gewinn durch Aufstellung einer Bilanz zu ermitteln und wenn sie dies auch nicht freiwillig tun. Zudem kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung genutzt w...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Freiberufler und Kleingewerbetreibende dürfen zur Ermittlung des Gewinns bzw. des Verlustes einfach die Einnahmen mit den Ausgaben verrechnen. Dieser Vorgang wird als Einnahmen-Überschuss- Rechnung bezeichnet. Die Einnahmen werden dabei in dem Kalenderjahr gezählt, in dem sie eingingen und Ausgaben sind erst dann anzurechnen, wenn sie bezahlt wu...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Freiberufler und Kleingewerbetreibende dürfen zur Ermittlung des Gewinns bzw. des Verlustes einfach die Einnahmen mit den Ausgaben verrechnen. Dieser Vorgang wird als Einnahmen-Überschuss- Rechnung bezeichnet. Die Einnahmen werden dabei in dem Kalenderjahr gezählt, in dem sie eingingen und Ausgaben sind erst dann anzurechnen, wenn sie bezahlt wu...
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