
Kammergericht (KG) ist die Bezeichnung für das Oberlandesgericht Berlin. Die in Deutschland einzigartige Bezeichnung – in Abweichung von der sonst üblichen Terminologie – hat allein historische Gründe und keine sachlichen Auswirkungen auf die Stellung des Kammergerichts im vierstufigen Gerichtsaufbau Deutschlands. Darin rangiert es über de...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kammergericht

im Heiligen Römischen Reich ist ein seit 1415 urkundlich nachweisbares, neben dem königlichen Hofgericht bestehendes königliches Gericht. Es entsteht vielleicht bereits im 14. Jh. aus dem königlichen Rat. Es ist mit (gelehrten) Räten des Königs besetzt. Es ist zuständig für Angelegenheiten des Königs und Reiches, später auch für weitere ...
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in Brandenburg bzw. Preußen ist das (oberste) Gericht des Reichskämmerers (Markgrafen von Brandenburg) für die Mark Brandenburg (14. Jh. des kemerers kamere tu tangermünde, 1392 kammerrecht, 17. 3. 1468 K.). Von 1516 stammen der Entwurf einer Kammergerichtsordnung, von 1540 (Cölln an der Spree) und 1709 in Kraft getretene Kammergerichtsordnung...
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[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kammergericht, des -es, plur. die -e, in verschiedenen Gegenden, der Nahme des höchsten Gerichtshofes, welcher unmittelbar unter dem Landesherren stehet. Das höchste Gericht dieser Art ist das kaiserliche und des Reichs Kammergericht zu Wetzlar. In den meisten Staaten der Reichsstände ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_216

Kammergericht, Recht: das Oberlandesgericht in Berlin, das sich aus dem Kammergericht für Brandenburg (entstanden Ende des 15. Jahrhunderts) entwickelt hat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Kammergericht, Rechtsgeschichte: im Mittelalter das fürstliche und königliche Obergericht; das königliche Kammergericht wurde 1495 in das Reichskammergericht umgewandelt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das Oberlandesgericht in Berlin wird aus historischen Gründen Kammergericht genannt. Es setzt sich aus verschiedenen Senaten zusammen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

Mit Kammergericht wird in Berlin aus historischen Gründen das Oberlandesgericht bezeichnet. Rechtsgeschichte Das Kammergericht war das Obergericht im alten deutschen Reich. 1495 wurde es in das Reichskammergericht umgewandelt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/kammergericht.php

Kammergericht , das frühere Appellationsgericht für die Stadt Berlin und für den Regierungsbezirk Potsdam in Berlin. Durch besondern königlichen Erlaß ist die Bezeichnung K. für das Oberlandesgericht der Provinz Brandenburg in Berlin beibehalten worden. Dasselbe fungiert zugleich als oberstes Landesgericht für den preußischen Staat, indem i...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Mittelalter) seit dem 15. Jahrhundert das persönliche Gericht des deutschen Königs, seit 1495 Reichskammergericht.
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https://www.wissen.de//lexikon/kammergericht-mittelalter
(Neuzeit) das oberste preußische Gericht in Berlin, dessen Name nach dem 1. Weltkrieg auf das Oberlandesgericht Berlin überging. Das Kammergericht war 1949 – 1961 in ein Ost- und ein Westberliner Kammergericht gespalten.
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https://www.wissen.de//lexikon/kammergericht-neuzeit
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