
Jugendarrestanstalten (JAA) sind Anstalten des Jugendvollzugs zur Vollstreckung von Jugendarrest (kurzfristigem Freiheitsentzug bis maximal 4 Wochen als schwerstes Zuchtmittel unterhalb der Schwelle von Jugendstrafe, § 16 JGG). Die Jugendlichen (14 bis einschließlich 17 Jahre) bzw. Heranwachsenden (18 bis einschließlich 20 Jahre) in diesem Bere...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarrestanstalt
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