
Inhaberaktien (engl. bearer shares) sind Wertpapiere, die einen Bruchteil des Grundkapitals an Aktiengesellschaften oder am Kommanditkapital einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbriefen und im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit als Inhaberpapiere ausgestaltet sind. == Rechtsgrundlagen == Das Gesetz enthält sich seit 1978 einer Vermutung zu G...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberaktie

Aktienart, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Rechte des Aktionärs gegenüber dem ausgebenden Unternehmen unmittelbar aus der Tatsache erwachsen, daß der Aktionär die Aktie besitzt. Eine zusätzliche Legitimation des Aktionärs ist nicht erforderlich. Inhaberaktien zeichnen sich durch besonders einfache Übertragbarkeit aus und fördern da...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Die Inhaberaktie ist (wie auch Pfandbrief und Inhaberscheck) ein Inhaberpapier. Es erlaubt dem Inhaber oder auch Überbringer, die darin verbrieften Rechte geltend zu machen. Normalerweise muss d..
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

Die Inhaberaktie ist die am weitesten verbreitete Form eines Anteilscheines an einer Aktiengesellschaft. Die Aktie weist allein den Inhaber als Anteils eigner aus, das heißt, wer die Aktie in Besitz hat, dem stehen die Rechte und Pflichten eines Aktionärs zu (im Gegensatz zur namentlich gekennzeichn...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Aktienart, bei der ein Besitzerwechsel durch die reine Umbuchung bei den Banken sowie der Clearingstelle möglich ist; siehe auch: Namensaktie
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Eine Aktie, die auf keinen bestimmten Namen lautet. Der Eigentümerwechsel erfolgt durch einfache Übergabe.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42306

Aktie, bei denen die Rechte vom Inhaber ausgeübt werden können. Die Gesellschaft kennt dabei ihre Aktionäre nicht.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42487

Aktien können entweder auf den Inhaber oder auf den Namen lauten (Namensaktien). Bereits der Besitz der Urkunde legitimiert gegenüber der AG (zu Aktien: Stammaktie, Vorzugsaktie).
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https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

Aktie mit Stimmrecht bei der Aktionärsversammlung, die ohne größere Formalitäten an einen anderen Inhaber verkauft, verschenkt oder vererbt werden kann. Der jeweilige Inhaber der Aktie ist gleichzeitig der zum Besitz Berechtigte. Anders verhält es sich bei im Aktienregister des Unternehmens r...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Inhaberaktie.html

Bei Inhaberaktien wird der Eigentümer in der Urkunde nicht namentlich genannt. Die Aktiengesellschaft verspricht die Leistung allein dem Aktieninhaber, nicht einer bestimmten Person. Inhaberaktien sind die in Deutschland vorherrschende Aktienform. Gegensatz: Namensaktie
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https://www.investor.bayer.de/aktie/glossar/

Eine Inhaberaktie ist eine Aktie, die auf keinen bestimmten Namen ausgestellt wurde. Der Besitzwechsel erfolg formlos durch Übergabe.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/i/inhaberaktie.php

Aktienart, bei der ein Besitzerwechsel durch die reine Umbuchung bei den Banken sowie der Clearingstelle möglich ist; siehe auch: Namensaktie
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Die Inhaberaktie ist frei übertragbar. Sie stellt ein Inhaberwertpapier (siehe ier) dar und wird durch Einigung und Übergabe übertragen. Voraussetzung für die Ausgabe von Inhaberaktien ist, daß die Aktien voll eingezahlt werden.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Man unterscheidet nach der Begebungsart Inhaberaktien und Namensaktien. Bei den Inhaberaktien scheint der Name des Aktionärs nicht auf, sie sind daher Inhaberpapiere, die Übertragung erfolgt durch Übergabe. Bei den Namensaktien scheint auf der Aktie der Name des Aktionärs auf. Zur Übertragung bedarf es neben der Übergabe des Papiers eines Ind...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Aktie, die auf den (nicht namentlich bezeichneten) Inhaber lautet. Gegensatz: Namenaktie
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

Die Inhaberaktie ist die am weitesten verbreitete Form eines Anteilscheines an einer Aktiengesellschaft . Die Aktie weist allein den Inhaber als Anteils eigner aus, das heißt, wer die Aktie in Besitz hat, dem stehen die Rechte und Pflichten eines Aktionär s zu (im Gegensatz zur namentlich gekennzeichneten Namensaktie ). Inhaberaktien lassen sich ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/inhaberaktie/inhaberaktie.htm

die in Deutschland übliche Form der Aktie. Sie wird durch Einigung und Übergabe übertragen und ist deshalb besonders gut für den Börsenhandel geeignet. Die Rechte aus der Aktie stehen dem jeweiligen Inhaber zu. Als Inhaber gilt, wer entweder die Aktienurkunde in seinem Besitz hat oder im Fall der Girosammelverwahrung über seine Buchungsb...
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https://www.wissen.de//lexikon/inhaberaktie
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