
Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informat...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Impressum
[Gewerkschaft] - ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Impressum_(Gewerkschaft)

Vorgeschriebene Auflistung der Verantwortlichen für Druck und Inhalt von Zeitungen, Zeitschriften, Werken
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https://www.buecherfabrik.com/glossar.html

Vorgeschriebene Auflistung der Verantwortlichen für Druck und Inhalt von Zeitungen, Zeitschriften, Werken
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https://www.druckerei-duennbier.com/_glossar.html

Impressum Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Druckwesen, wo jede regelmäßig erscheinende Publikation ein Impressum enthalten muß, das Angaben über Redakteure, Herausgeber, Verleger usw. enthäl. So soll ersichtlich werden, wer für das veröffentlichte Material verantwortlich ist. Im Netz muss seit dem 2002 in Kraft getretenen Teledienstg...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40006

Bei Plakaten mit politischen Inhalten ist ein Impressum gesetzlich vorgeschrieben. Das Impressum muss Name und Wohnsitz des Verfassers bzw. Herausgebers sowie der Druckerei enthalten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40041

Pflichteintrag bei periodischen Veröffentlichungen, in den Landespressegesetzen vorgeschrieben. Das Impressum sichert die Strafverfolgung bei Presseinhalts- und Pressedelikten und verwirklicht zugleich die zivilrechtliche Haftung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40096

Pflichteintrag bei periodischen Veröffentlichungen, in den Landespressegesetzen vorgeschrieben. Das Impressum sichert die Strafverfolgung bei Presseinhalts- und Pressedelikten und verwirklicht zugleich die zivilrechtliche Haftung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40127

Eine Seite, auf der nach rechtlichen Vorgaben Informationen zum Betreiber der Seite enthalten sein müssen.Ihrer privaten Homepage bei T-Home wird automatisch ein Impressum mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift hinzugefügt. Es ist durch Anfügen von '/_reginfo.html' an die Homepage-Adresse abrufbar. Som...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42103

Imprẹssum das, die landespresserechtlich vorgeschriebene Herkunftsangabe von Druckwerken; vermerkt Verleger und Drucker, bei Selbstverlag auch Autor oder Herausgeber, bei periodischen Werken zusätzlich den verantwortlichen Redakteur.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Impressum ist ein Erscheinungsvermerk. Es enthält Angaben über Verleger, Drucker etc.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42293
(einer Website) Seit 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine sogenannte 'Anbieterkennzeichnung' (etwa wie Impressum einer Zeitung) enthalten. Was anzugeben ist, steht im Teledienstegesetz (TDG). Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Webseitenbetreiber dabei unterschiedliche Angaben machen. Dieser Impressums-Assistent kann dazu he...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42315

Bei periodischen Druckwerken gemäß (hier hessischem) Presserecht notwendige Nennung des verantwortlichen Redakteurs. Anzugeben sind: • Name, Vorname • Anschrift Andere Druckwerke müssen den Namen des Druckers, und wenn zur Verbreitung bestimmt, des Verlegers enthalten. Beim Selbstvertrieb ist der Verfasser oder Herausgeber zu nennen (...
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https://www.lexexakt.de/glossar/impressum.php

Die in Druckmedien und Websites übliche und gesetzlich vorgeschriebene Auflistung der Urheber, der verantwortlichen Redakteure und Herausgeber, des Verlagsorts und der sonstigen Firmenangaben wie Steuernummer, Geschäftsführer »Titelei.
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https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/5236872e-b9e
(Definition) Herkunftsangabe bzw. Anbieterkennzeichnung einer Publikation; Erscheinungsvermerk. Bis in die 1990er Jahre wurde der Terminus »Impressum« ausschließlich für den »Druckvermerk« eines Buches, einer Zeitung oder einer Zeitschrift mit den Herkunftsangaben zu Autor, Herausgeber, Verlag und Offizin verwendet.
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https://www.typolexikon.de/impressum-impressumspflicht/

Impressum Angaben gemäß § 5 TMG: Walz & Spitzenberger GmbH Zamboninistr. 15 80638 München Vertreten durch: Die Geschäftsführer der Walz & Spitzenberger GmbH Herr Matthias Walz Herr Michael Spitzenberger Kontakt: Tel.: +49 89 53 88 65 991 Fax.: +49 89 53 88 65 995 E-Mail: info@wasser-lexikon.de Registereintrag: Eintragung im Handelsregister. R...
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https://www.wasser-lexikon.de/impressum

Impressum Angaben gemäß § 5 TMG: Walz & Spitzenberger GmbH Zamboninistr. 15 80638 München Vertreten durch: Die Geschäftsführer der Walz & Spitzenberger GmbH Herr Matthias Walz Herr Michael Spitzenberger Kontakt: Tel.: +49 89 53 88 65 991 Fax.: +49 89 53 88 65 995 E-Mail: info@wasser-lexikon.de Registereintrag: Eintragung im Handelsregister. R...
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https://www.wasser-lexikon.de/impressum/

die im Presserecht vorgeschriebene Angabe des Verlegers und des Druckers eines Druckwerkes. Anzugeben sind Firma oder Name, Ort und Jahr der Erstveröffentlichung. Zeitungen und Zeitschriften müssen im Impressum den Namen des verantwortlichen Redakteurs nennen; häufig informieren sie zugleich über die Verteilung der Zuständigkeiten in der Redak...
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https://www.wissen.de//lexikon/impressum
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