
ist die Niederschrift eines Vorganges durch einen Notar (Urschrift). Im Gegensatz zum bloßen Entwurf enthält die I. den endgültigen vollständigen Urkundentext unter Verwendung notarieller Abkürzungen (Imbreviaturen). Bereits im 12. Jh. sammeln Notare in Italien ihre Imbreviaturen in Imbreviaturbüchern (ältestes erhaltenes Fragment Genua 1154...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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