
Verböserung, Verwaltungsrecht: die Änderung eines Verwaltungsakts im Widerspruchsverfahren zum Nachteil dessen, der Widerspruch eingelegt hat. Während für den Verwaltungsprozess das Verbot der Verböserung gilt, da die Gerichte nicht über die Anträge des Klägers oder der Rechtsmittelführer hinausgehe...
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Verböserung ist eine sprachlich abzulehnende Bezeichnung für reformatio in peius.
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