[Achtung: Schreibweise von 1811] Herrschaftlich, adj. et adv. von dem vorigen Worte, doch nur in engerem Verstande, der Herrschaft, d. i. dem Landes- oder Gerichtsherren gehörig, in dessen Würde gegründet. Die herrschaftlichen Befehle übertreten. Herrschaftliche Güter, Gefälle. Ingleichen von der häuslichen Herrschaft...
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