
Das zivilrechtliche Verschulden (auch Verschuldung, früher: culpa) bestimmt die subjektive Vorwerfbarkeit eines Erfolges. Die Verschuldensformen sind Vorsatz und Fahrlässigkeit ({§|276|BGB|juris} Abs. 1 S. 1 BGB). Außerhalb des Deliktsrechts spricht man meist von Vertretenmüssen. Im Strafrecht dagegen heißt die entsprechende Wertungsstufe Sc...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verschulden

ist das objektiv pflichtwidrige und subjektiv vorwerfbare Verhalten (str.) eines schuldfähigen Menschen. Das V. subjektiv, im Privatrecht objektiv bestimmt.Kaser; Hübner; Kroeschell, 20. Jh.; Köbler, DRG 128, 209, 214, 216; Luig, K., Überwiegendes Mitverschulden, Ius commune 2 (1969), 187; Benöhr, H., Die Entscheidung für das Verschuldensprin...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Mit Schulden, d. i. andern schuldigen Geldsummen, beladen. Cajus hat seine Güter sehr verschuldet. Am üblichsten ist es in dieser Bedeutung in dem Mittelworte Verschuldet seyn, viele Schulden haben. Ein verschuldetes Gut. 2. Eine Schuld, d. i. Verbindlichkeit zur Strafe, ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_837

Verschulden Strafrecht: Schuld.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Verschulden Zivilrecht: die Beurteilung menschlichen Verhaltens als objektiv pflichtwidrig und vorwerfbar und damit als Schuld. Die beiden Formen des Verschuldens sind [Vorsatz] und Fahrlässigkeit (§ 276 BGB). Der Schuldner hat grundsätzlich für jedes Verschulden einzustehen, das heißt Scha...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von Verschulden spricht man, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig handelt (§ 276 Abs. 1 BGB). Gemäß § 280 Abs. 1 BGB musst der Schuldner beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (Beweislastumkehr). Arbeitsrecht Für Pflichtverletzungen im Arbeitsrecht wird diese Beweislastumkehr durch § 619a BGB wieder aufgehoben, so...
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https://www.lexexakt.de/glossar/verschulden.php

Als Verschulden wird ein rechtlich vorwerfbares, menschliches Verhalten (Tun oder Unterlassen) bezeichnet, das Ursache eines Schadens ist. Es werden Absicht und Fahrlässigkeit unterschieden. Absichtlich handelt, wer mit Wissen und Willen einen Schaden verursacht, fahrlässig handelt, wer diejenige So...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

Vorsatz und Fahrlässigkeit; begründet Schadensersatzansprüche u. a. Rechte bei unerlaubter Handlung und Verletzung eines Vertrags (z. B. bei Unmöglichkeit der Leistung, Schuldnerverzug ), aber auch als Verschulden bei Vertragsschluss ; unter Umständen gemildert durch mitwirkendes Verschulden des Verletzten. Ein Verschulden...
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https://www.wissen.de//lexikon/verschulden
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