[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Haupthafer, des -s, plur. inus. an einigen Orten, eine gewisse Menge Hafers, welche die Unterthanen dem Grundherren zur Erkenntniß des Hauptrechtes oder der Baulebung, jährlich entricht... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1109