
Von Handlungsmehrheit spricht man, wenn mehrere Tatbestände durch mehrere Handlungen verwirklicht wurden. Dogmatisch ist das immer dann der Fall, wenn keine der Varianten der Handlungseinheit anwendbar ist.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/handlungsmehrheit.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.