
Das Gründungsprivileg der Stadt Hamm ist in einer Urkunde des Stadtgründers, Graf Adolf I. von der Mark, festgehalten, die auf Anfang November des Jahres 1213 datiert. Diese Urkunde führt das Hammer Stadtrecht auf das Lippstädter Stadtrecht zurück, das wiederum Bezug auf das Soester Recht nimmt. Wegen einer Reihe von Ungereimtheiten wurde die...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Hammer_Stadtrecht
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