
Gleichbehandlungsgrundsatz, allgemein der Rechtsgrundsatz, dass Personen, die sich in gleicher Rechtslage befinden, gleich zu behandeln sind; von besonderer Bedeutung im Arbeitsrecht, wo er die sachfremde Differenzierung von Arbeitnehmergruppen innerhalb eines Betriebes, besonders bei der Ausgestalt...
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Mit Gleichbehandlungsgrundsatz wird im Arbeitsrecht die von der Rechtsprechung aus der Fürsorgepflicht (§ 242 BGB) entwickelte Pflicht des Arbeitgeber bezeichnet, alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Eine Verletzung dieses Grundsatzes führt dazu, dass die benachteiligten Arbeitnehmer so gestellt werden müssen, wie die anderen Arbeitnehmer.
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