
Die Schuldübernahme ist im deutschen (§§ 414 ff. des BGB) und österreichischen (§§ 1404 ff. ABGB) Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner tritt. Die Zustimmung des Gläubigers ist erforderlich, damit er vor dem Aufdrängen eines unter Umständen zahlu...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldübernahme

ist die vertragsweise Übernahme einer bestehenden Schuld durch einen neuen Schuldner (neben oder anstatt des bisherigen Schuldners). Im römischen Recht ist die S. nur als Novation oder durch Prozessvertretung möglich. Seit dem Spätmittelalter, vermehrt seit dem 18. Jh. wird die S. zulässig. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (1900) fordert b...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Schuldübernahme ist der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers.
Gefunden auf
https://www.alusig.de/

Mittel zur Schuldsicherung, bei der durch vertragliche Vereinbarung die Position des Schuldners ausgetauscht wird. Gegenstück zur Schuldübernahme ist die Abtretung, bei der der Gläubiger wechselt. Die Schuldübernahme ist - anders als der Schuldbeitritt - im Bürgerlichen G...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Schuld
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bei einer Schuldübernahme tritt der bisherige Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag aus, während ein neuer Darlehensnehmer einspringt. Dieser Vorgang setzt das Einverständnis aller Vertragsparteien voraus. Eine Schuldübernahme kann nur durch einen notariellen Vertrag oder die ...
Gefunden auf
https://www.interhyp.de/lexikon-schulduebernahme.html

SchuldübernahmeFür den Käufer eines Objektes, das mit einem valutierten Grundpfandrecht versehen ist, kann es sehr interessant sein in das bestehende Darlehensverhältnis (zwischen Verkäufer und Kreditinstitut) einzutreten. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn die Zinsen des bestehenden Darlehens geringer sind als die ...
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/s/schulduebernahme.php

Übernahme der bestehenden Schuld eines Dritten durch Vertrag mit diesem unter Genehmigung des Gläubigers oder durch Vertrag allein mit dem Gläubiger. Durch die Schuldübernahme erlöschen die für die Forderung bestellten Bürgschaften und Pfandrechte (§§ 414 – 418 BGB). Gesetzlich nicht geregelt, aber zulässig ist die sog. Schuldmitüberna...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/schulduebernahme
Keine exakte Übereinkunft gefunden.