
ist in Ostfalen im Hochmittelalter die vom Täter an den Richter zu erbringende Leistung, die neben der Leistung an den verletzten Kläger steht. fredus, BannFriese, V., Das Strafrecht des Sachsenspiegels, 1898, 196
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[Achtung: Schreibweise von 1811] 3. Das Gewette, des -s, plur. ut nom. sing von dem Zeitworte wetten, das Wetten, im gemeinen Leben. Im Oberdeutschen auch für die Wette. Ein Gewette anstellen, eine Wette. Es gilt ein Gewette.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1945

Gewette (mhd. gewette, wettunge = Pfandvertrag, Verpfändung, zu mhd. wette = Rechtsverbindlichkeit, Pfand, Einsatz beim Wettspiel; auch pene [v. lat. poena]; mndd. broke, brake, breke [Brüche = Strafe für Rechtsbruch]). Im HMA. vom Täter an den Richter zu erbringende Leistung, die neben dem an den K...
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im Sachsenspiegel die Geldstrafe, die der Rechtsbrecher dem Richter zu zahlen hatte, neben der Buße für den Geschädigten; in anderen Gegenden: Brüche, Besserung, Pene.
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