
Als Panisbriefe ({laS|Litterae panis, Vitalltium, Alimoniae}, von lat. panis ‚Brot‘) bezeichnet man Brot- oder Versorgungsbriefe, die von deutschen Kaisern seit dem 13. Jahrhundert für bedürftige Personen, „ohne Unterschied des Standes, Geschlechtes oder der Religion“ ausgestellt wurden. Sie verpflichteten den Inhaber einer geistlichen P...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Panisbrief

ist das seit dem 14. Jh. (21. 1. 1360) nachweisbare Schreiben, in dem der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation) einem Laien das Recht verleiht, lebenslänglich von einer kirchlichen Anstalt mit Unterhaltsleistungen versorgt zu werden.Hirschmann, H., Vom kaiserlichen Recht der Panisbriefe, Diss. jur. Marburg 1973
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Panisbrief (auch Brotbrief; mlat. litterae panis). Seit der Mitte des 14. Jh. übliche königliche Anweisung an eine kirchl. Institution (Kloster, Stift), einer bestimmten bedürftigen Person aus dem Laienstand Unterhalt (Nahrung, Kleidung, Wohnung) zu gewähren (s. Laienpfründe). Zum Kreis der Panisten...
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