
Inkolat ist ein Begriff aus dem Adelsrecht und bezeichnet die durch Geburt oder förmliche Aufnahme erworbene Zugehörigkeit zum Herren- oder Ritterstand in den (alt)österreichischen und böhmischen Ländern. Nur in den Lausitzen gab es kein Inkolat, die Aufnahme in die adlige Landesgemeinde war dort bedeutend leichter. Mit der Verleihung des Ink...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Inkolat

Inkolat (Inkolatsrecht, v. lat. incola, "Einwohner"), in Böhmen u. Schlesien s. v. w. Indigenat.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.