
Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen. Man unterscheidet zwischen übergeordneten Gemeinbedarfseinrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser, Verwaltungen, Post, Polizei, und Militär), Einrichtungen des wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs (Kindertagesstätten, Grundschulen, Spielplätze, Jugendfreizeiteinrichtun...
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der Allgemeinheit dienende bauliche Anlagen und Einrichtungen (z. B. Sportplätze, Grünanlagen). Flächen für den Gemeinbedarf werden in Bebauungsplänen gesondert ausgewiesen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch ).
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