
Im Sozialversicherungsrecht wird zwischen Geld- und Sachleistungen unterschieden (vgl. das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG).Nach Eintritt des versicherten Risikos können die verschiedenen Sozialversicherungen folgende Geldleistungen ausrichten: 1. ein Ersatzeinkommen bei Wegfall oder Verminderung...
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Im ATSG, Art. 15 sind Geldleistungen wie folgt definiert: Geldleistungen sind insbesondere Taggelder, Renten, jährliche Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen und Zulagen zu solchen, nicht aber der Ersatz für eine von der Versicherung zu erbringende Sachleistung. Siehe auch: Ergänzungsleistung, Rente, Taggeld
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