
Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht-juristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter .ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur findet (ältere Sc...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Gehilfe

Beihilfe
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Gehilfe , im weitern Sinn Bezeichnung aller in einer Unternehmung vom Unternehmer bezahlten Hilfspersonen, welche nicht Geschäftsleiter sind und die je nach der Art der Unternehmung in Gewerbs-, Handlungsgehilfen etc. zerfallen. Im engern Sinn versteht die deutsche Gewerbeordnung (§ 121 ff.) unter Gehilfen, ebenso wie unter Gesellen (s. d.), unse...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Mitarbeiter
1). Gehilfe
2). Ein
Mitarbeiter ist jeder, der mit anderen demselben Zwecke dient, auch wenn der Zweck ohne ihn erreicht werden kann. Der
Gehilfe ist nur ein solcher
Mitarbeiter, ohne den eine Sache nicht zustande kommen kann; denn man
hilft...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38143.html
(bürgerliches Recht) eine Person, deren sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient (Erfüllungsgehilfe) und dessen Verschulden er nach § 278 BGB in gleichem Umfang zu vertreten hat wie eigenes Verschulden. Ähnlich in Österreich (§ 1313a ABGB). Nach dem deutschen BGB (§ 831) und dem schweizerischen O...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/gehilfe-buergerliches-recht
(Strafrecht) der Beihilfe Leistende.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/gehilfe-strafrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.