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Gehilfe Logo #42000 Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht-juristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter .ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur findet (ältere Sc...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gehilfe

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Gehilfe Logo #42343Beihilfe
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

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Gehilfe Logo #42295Gehilfe , im weitern Sinn Bezeichnung aller in einer Unternehmung vom Unternehmer bezahlten Hilfspersonen, welche nicht Geschäftsleiter sind und die je nach der Art der Unternehmung in Gewerbs-, Handlungsgehilfen etc. zerfallen. Im engern Sinn versteht die deutsche Gewerbeordnung (§ 121 ff.) unter Gehilfen, ebenso wie unter Gesellen (s. d.), unse...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Gehilfe Logo #42175(Text von 1910) Mitarbeiter 1). Gehilfe 2). Ein Mitarbeiter ist jeder, der mit anderen demselben Zwecke dient, auch wenn der Zweck ohne ihn erreicht werden kann. Der Gehilfe ist nur ein solcher Mitarbeiter, ohne den eine Sache nicht zustande kommen kann; denn man hilft...
Gefunden auf https://www.textlog.de/38143.html

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Gehilfe Logo #42871(bürgerliches Recht) eine Person, deren sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient (Erfüllungsgehilfe) und dessen Verschulden er nach § 278 BGB in gleichem Umfang zu vertreten hat wie eigenes Verschulden. Ähnlich in Österreich (§ 1313a ABGB). Nach dem deutschen BGB (§ 831) und dem schweizerischen O...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/gehilfe-buergerliches-recht

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Gehilfe Logo #42871(Strafrecht) der Beihilfe Leistende.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/gehilfe-strafrecht
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