
ist der Angehörige einer rechtlich ungeteilten Erbengemeinschaft, insbesondere in der Ritterschaft. Eine Ganerbschaft kann auch durch Vertrag begründet werden. Ziel ist dabei die Erhaltung des Familiengutes. Ihm dient auch die Begründung eines Familienfideikommisses. Trotz dessen Vordringens bestehen ritterliche Ganerbschaften bis zum 19. Jh.Hü...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Ganerbe, des -n, plur. die -n, ein nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, so wohl einen Miterben, als auch einen Mitbesitzer zu bezeichnen, jemanden, der nebst andern an einem Gute Theil hat So werden in einigen Gegenden die Pfänner, welche an einer Salzpfa...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_135
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