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Ganerbengericht Bedeutung
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Ganerbengericht
[Achtung: Schreibweise von 1811]
Das Ganerbengericht, des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden, ein gemeinschaftliches Gericht, welches von mehrern besessen und ausgeübet wird; ein Sammtgericht.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_136
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