
. A. Häfen. F. sind befestigte überseeische Häfen mit Kohlenlagern, Material-, Munitions- und Proviantvorräten, Reparaturwerft und Dockgelegenheit, die einer Flotte oder einem Geschwader nach längeren Fahrten oder kriegerischen Unternehmungen eine ungestörte Ergänzung ihrer Ausrüstung und die siche...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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