
ist die andere Seite der Haushaltsdisziplin. Sie ist notwendig, um mit unvorhersehbaren Ereignissen zurechtzukommen und wird durch eine streng begrenzte Möglichkeit einer Revidierung oder Anpassung des Finanzrahmens gewährleistet. Die unterschiedlichen Instrumente sind in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 definiert (OJ C 13...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42438
Keine exakte Übereinkunft gefunden.