Kopie von `Europäische Kommission - Finanzplanung und Haushalt`

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Kategorie: Wirtschaft und Finanzen > Finanzplanung und Haushalt
Datum & Land: 31/07/2010, De.
Wörter: 97


Verpflichtungsermächtigungen
siehe †œHaushaltsmittel†`.

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
Abkommen zwischen der Gemeinschaft und drei Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) (nicht die Schweiz), das am 1. Januar1994 in Kraft getreten ist und darauf abzielt, den drei EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein die Teilnahme am Binnenmarkt zu ermöglichen, ohne dass diese Länder die volle Verantwortung einer EU-Mitgliedschaft übernehmen müssen. Das Abkommen enthält Bestimmungen über eine Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den EWR-EFTA-Staaten in einer Reihe von Tätigkeitsbereichen der Gemeinschaft

Agenturen
EU-Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, denen unter strengen Bedingungen Haushaltsvollzugsbefugnisse übertragen werden können. Die Entlastungsbehörde wendet auf diese Einrichtungen ein gesondertes Entlastungsverfahren an.

Aktiva und Passiva
Aktiva sind Ressourcen, die sich als Ergebnis vergangener Vorfälle im Besitz einer Einrichtung befinden und dieser in der Zukunft wirtschaftlichen Nutzen oder Dienstleistungspotenzial einbringen dürften. Passiva sind bestehende Verpflichtungen einer Einrichtung infolge vergangener Vorfälle, zu deren Abwicklung die Einrichtung Ressourcen aufwenden muss, die einen wirtschaftlichen Nutzen oder ein Dienstleistungspotenzial verkörpern.

Annullierung von Mitteln
Annullierte Mittel dürfen in dem betreffenden Haushaltsjahr nicht mehr verwendet werden.

Aufgeschlüsselte Mittel
EU Ausgaben, die einem Mitgliedstaat zugeordnet werden können. Nicht aufgeschlüsselte Mittel beziehen sich auf Ausgaben, die an Empfänger in Drittstaaten bezahlt werden. Die Aufschlüsselung der Mittel ist notwendig, um Haushaltssalden pro Land zu berechnen.

Aufstellung des Haushaltsplans nach Tätigkeitsbereichen
Darstellung der Mittel und Ressourcen nach ihrer Zweckbestimmung, damit ersichtlich wird, welche Politiken verfolgt werden, welche Tätigkeiten im Rahmen dieser Politiken durchgeführt werden, wie viel Geld im Einzelnen hierfür zur Verfügung gestellt wird und wie viele Personen daran mitarbeiten.

Ausgabe
siehe "obligatorische ausgaben".

Ausgabenobergrenze
siehe "Obergrenze".

Basisrechtsakt
Rechtsakt des abgeleiteten Rechts (Verordnung, Richtlinie, Entscheidung oder Beschluss), in dem die Ziele und Bedingungen der Ausführung des Haushaltsplans festgelegt werden. Siehe auch "Rechtsgrundlage".

Berichtigungshaushaltsplan
siehe "Haushaltplan".

Berichtigungsschreiben
Vor der Feststellung des Haushaltsplans für das kommende Jahr und in der Regel vor der ersten Lesung des Haushaltsplanentwurfs im Europäischen Parlament kann die Kommission auf der Grundlage neuer Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanvorentwurfs noch nicht vorlagen, ein Berichtigungsschreiben zu diesem Vorentwurf vorlegen.

Beschluss über die Zuweisung von Ressourcen
Zum Abschluss des Haushaltsverfahrens gefasster Beschluss der Kommission, mit dem jedem Politikbereich die erforderlichen Humanressourcen zugewiesen werden.

Betrug
Die vorsätzliche Verwendung oder Vorlage von Dokumenten, um die Auszahlung von Mitteln aus dem EU-Haushalt zu bewirken, oder die Verwendung von Mitteln für andere als die vorgesehenen Zwecke oder aber die Verwendung oder Vorlage von Dokumenten, um eine Herabsetzung des dem EU-Haushalt geschuldeten Betrags zu bewirken.

Bezugsrahmen
In den nach dem Mitentscheidungsverfahren angenommenen Rechtsakten über Mehrjahresprogramme wird ein Betrag als vorrangiger Bezugsrahmen bzw. finanzieller Rahmen für die gesamte Laufzeit des Programms festgelegt. Dieser Betrag stellt für die Haushaltsbehörde beim jährlichen Haushaltsverfahren den Eckwert dar. Legt der Rat einen finanziellen Rahmen in Beschlüssen fest, die nicht im Mitentscheidungsverfahren angenommen werden, so handelt es sich um einen Richtbetrag, d.h. um eine Absichtsbekundung des Gesetzgebers.

Bruttoinlandsprodukt
(BIP) Endergebnis der Produktionstätigkeit der inländischen produzierenden Einheiten. Es entspricht dem Gesamtwert der von einer Volkswirtschaft produzierten Waren und Dienstleistungen abzüglich Vorleistungen zuzüglich Gütersteuern und abzüglich Gütersubventionen.

Bruttonationaleinkommen
(BNE) Die Summe des Bruttosozialprodukts (BSP) zu Marktpreisen, zuzüglich des Nettoprimäreinkommens aus der übrigen Welt. Das BNE hat das BSP als Wohlstandsindikator weitgehend ersetzt. Seit 2001 berechnet die Union die Obergrenze ihrer Einnahmen †“ der sog. "Eigenmittel" †“ anhand des BNE anstelle des BSP. Der Barwert der "Eigenmittel" hat sich nicht geändert, doch wird deren Obergrenze nach der neuen Berechnungsmethode nun als 1,23 % des BNE der EU ausgedrückt.

Bruttosozialprodukt
(BSP) siehe "Bruttonationaleinkommen".

Doppelte Buchführung
Verfahren der Erfassung von Finanzvorgängen, bei dem jeder Vorgang in zwei oder mehr Konten verbucht wird und das wechselseitige, sich gegenseitig ausgleichende Buchungen beinhaltet. Die Summe aller Sollbuchungen ist gleich der Summe aller Habenbuchungen. Die Finanzbuchführung der Kommission erfolgt nach der Methode der doppelten Buchführung.

Durchführungsbestimmungen
Die Einzelvorschriften für die Durchführung der Haushaltsordnung. Sie werden in einer nach Anhörung aller Organe von der Kommission angenommenen Verordnung festgelegt und bewirken keine Änderung der Haushaltsordnung, auf der sie beruhen.

EEF oder Europäischer Entwicklungsfonds
Das wichtigste Hilfeinstrument der Gemeinschaft im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Der EEF hat seine eigene Finanzregelung und ist nicht in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellt. Er wird durch Direktbeiträge der Mitgliedstaaten finanziert. Die Beitragssätze sind andere als im Fall des Gesamthaushaltsplans und werden ausgehandelt.

EFRE
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (einer der Strukturfonds).

EFTA
Europäische Freihandelsassoziation.

EGKS
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die 1952 durch den gleichnamigen Vertrag gegründet und 2002 aufgelöst wurde. Die Tätigkeiten der EGKS wurden durch die Erhebung von Umlagen auf die Erzeugung von Kohle und Stahl finanziert. Durch ein Protokoll zum Vertrag von Nizza und anschließende Ratsbeschlüsse wurden das gesamte Vermögen und alle Verbindlichkeiten der EGKS mit Wirkung vom 24. Juli 2002 in Form eines Forschungsfonds für Kohle und Stahl auf die Europäische Gemeinschaft übertragen. Die Erträge aus dem Vermögen werden ausschließlich für Forschungsarbeiten in Sektoren, die mit der Kohle- und Stahlindustrie zusammenhängen, verwendet.

Eigenmittel
Einkünfte, die dem EU-Haushalts aufgrund der Verträge und Durchführungsbestimmungen automatisch zufließen, ohne dass es weiterer Beschlüsse der einzelstaatlichen Behörden bedarf.

Einheit
Grundsatz, nach dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben der EU jährlich durch den Haushaltsplan veranschlagt und bewilligt werden.

Einleitung eines Vorgangs
Der erste Schritt bei der Abwicklung eines finanziellen/operativen Vorgangs. Darauf folgen die Überprüfung und die Feststellung durch den Anweisungsbefugten sowie die Ausführung durch den Rechnungsführer. Die Einleitung sowie die Ex-ante- und die Ex-post-Überprüfung eines Vorgangs sind zwangsläufig getrennte Funktionen. Siehe "Überprüfung" und "Feststellung".

Einnahmen
Oberbegriff für alle Quellen, aus denen der Haushalt finanziert wird. Der überwiegende Teil des EU-Haushalts wird mit Eigenmitteln finanziert, die in drei Kategorien unterteilt werden

Einziehung
Dieser Begriff betrifft Forderungen gegenüber den Schuldnern der Gemeinschaft. Der Anweisungsbefugte stellt die Forderungen der Gemeinschaft gegenüber Dritten fest und weist den Rechnungsführer an, die fälligen Beträge einzuziehen. Die Einziehung dieser Beträge kann auf verschiedene Weise erfolgen

Empfänger
Siehe "Netto Empfänger"

Entlastung
Beschluss, mit dem das Europäische Parlament auf der Grundlage einer Empfehlung des Rates und der Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofes ein Haushaltsjahr abschließt. Der Entlastungsbeschluss betrifft die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaften und den sich daraus ergebenden Saldo sowie das Vermögen und die Schulden der Gemeinschaften, wie sie in der Vermögensübersicht dargestellt sind.

ESF
Europäischer Sozialfonds (einer der Strukturfonds).

Europäische Ämter
Verwaltungsstrukturen, die von einem oder mehreren Organen mit dem Auftrag geschaffen werden, bestimmte horizontale Aufgaben wahrzunehmen.

Ex-ante-Kontrolle
Erfolgt vor einem Finanzvorgang.

Ex-post-Kontrolle
Erfolgt nach Abschluss eines Finanzvorgangs.

Externer Prüfer
siehe "Finanzkontrolle".

Feststellung
Der eigentliche Beschluss des zuständigen Finanzakteurs (in der Regel des Anweisungsbefugten), der einen Finanzvorgang (z.B. Mittelbindung, Zahlung, Einziehung) bestätigt und die Verantwortung dafür übernimmt. Siehe "Einleitung" und "Überprüfung".

FIAF
Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei †“ Strukturfonds für den Fischereisektor.

Finanzakteure
In der Haushaltsordnung sind drei verschiedene Kategorien vorgesehen, und zwar der Anweisungsbefugte (siehe oben), der Zahlstellenverwalter †“ ein Beamter, der (häufig in Delegationen) eine Zahlstelle verwaltet †“ und der Rechnungsführer. Der interne Prüfer ist kein Finanzakteur, da er keine Mittel verwaltet.

Finanzhilfen
Zulasten des Haushalts gehende Zuwendungen, mit denen ein unmittelbarer Beitrag geleistet wird zur Finanzierung entweder einer Maßnahme, mit der die Verwirklichung eines Ziels gefördert wird, das Teil einer Politik der Europäischen Union ist, oder der Betriebskosten einer Einrichtung, die Ziele verfolgt, die von allgemeinem europäischem Interesse oder Teil einer Politik der Europäischen Union sind.

Finanzielle Vorausschau
frühere (von 1988 bis 2006 verwendete) Bezeichnung für den Finanzrahmen.

Finanzrahmen
Ein mehrjähriger Ausgabenplan, in dem die politischen Prioritäten der Union finanztechnisch umgesetzt werden. Der Plan legt für die von der Europäischen Union in einem bestimmten Zeitraum zu tätigenden Ausgaben Obergrenzen fest und erlegt somit Haushaltsdisziplin auf. Dieser Plan ist nicht zu verwechseln mit dem finanziellen Rahmen, mit dem im Wege der legislativen Mitentscheidung für die Laufzeit eines Programms dessen Mittelausstattung festgelegt wird. Der Finanzrahmen ist jetzt in einer Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt (siehe "Interinstitutionelle Vereinbarung"). Er wird jedes Jahr an die Entwicklung des Bruttosozialprodukts und der Preise angepasst werden und kann auch durch einvernehmlichen Beschluss der Unterzeichner geändert werden. Der Vertrag von Lisabon sieht eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens vor.

Flexibilität innerhalb des Finanzrahmens
ist die andere Seite der Haushaltsdisziplin. Sie ist notwendig, um mit unvorhersehbaren Ereignissen zurechtzukommen und wird durch eine streng begrenzte Möglichkeit einer Revidierung oder Anpassung des Finanzrahmens gewährleistet. Die unterschiedlichen Instrumente sind in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 definiert (OJ C 139 vom 14.6.2006).

Flexibilitätsinstrument
Das durch die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffene Flexibilitätsinstrument ermöglicht es, mit einem Betrag von insgesamt 200 Mio. EUR jedes Jahr zu finanzieren, die in den jeweiligen Haushaltsjahren auf andere Weise nicht getätigt werden könnten. Der nicht verwendete Teil des jährlichen Betrages kann bis zum Haushaltsjahr n+2 übertragen werden.

Forderungen
siehe "Einnahmen".

Haushaltsausgleich
Grundsatz, nach dem der Haushalt in Einnahmen und Zahlungsermächtigungen auszugleichen ist. Infolgedessen ist die Europäische Gemeinschaft nicht befugt, Kredite aufzunehmen.

Haushaltsbehörde
Die zur Beschlussfassung in Haushaltsfragen befugten Organe (Europäisches Parlament und Ministerrat).

Haushaltsdisziplin
Die Haushaltsdisziplin ist das Hauptziel des mehrjährigen Finanzrahmens. Dazu dienen jährliche Ausgabenobergrenzen, die von der Haushaltsbehörde im Haushaltsverfahren eingehalten werden müssen. So wird eine Steuerung der EU Ausgaben über mehrere Jahre hinaus ermöglicht.

Haushaltsgrundsätze
Grundsätze, nach denen der Haushaltsplan auszuführen ist.

Haushaltsmittel
Im Haushaltsplan werden sowohl Mittel für Verpflichtungen (rechtliche Verpflichtungen zur Bereitstellung von Mitteln, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind) als auch für Zahlungen (Barzahlungen oder Banküberweisungen an die Begünstigten) veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigungen und die Zahlungsermächtigungen decken sich oft nicht (getrennte Mittel), da die Mittel für mehrjährige Programme und Projekte in der Regel in dem Jahr gebunden werden, in dem das Programm oder Projekt beschlossen wird, jedoch im Laufe der Jahre erst nach und nach entsprechend dem Stand der Umsetzung ausgezahlt werden. Wird der EU-Haushalt †“ beispielsweise anlässlich einer Erweiterung †“ aufgestockt, so nehmen also zunächst die Verpflichtungen und dann erst die Zahlungen zu. Nicht alle Programme und Projekte werden abgeschlossen, so dass der Betrag der Mittel für Zahlungen niedriger ist als der für Verpflichtungen. Nichtgetrennte Mittel sind zur Deckung von Verwaltungskosten, für Ausgaben zur Stützung der Agrarmärkte und für Direktzahlungen bestimmt.

Haushaltsordnung
Vom Rat nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Rechnungshofes einstimmig angenommene Verordnung, in der die Regeln für die Aufstellung und Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften festgelegt werden.

Haushaltsplan
Der nach Haushaltsgrundsätzen erstellte jährliche Finanzplan, in dem für jedes Haushaltsjahr die künftigen Kosten sowie die Einnahmen und Ausgaben veranschlagt und bewilligt werden; hierfür wird im Erläuterungsteil eine ausführliche Beschreibung und Begründung geliefert.

Haushaltssalden
der Unterschied zwischen dem, was ein Land aus dem EU Haushalt empfängt und in diesen einzahlt. Diese Haushaltssalden können auf sehr unterschiedliche Weise berechnet werden. In ihrem Bericht zur Aufteilung der Ausgaben verwendet die Kommission eine Methode, die auf denselben Prinzipien beruht wie die Berechnung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreiches (des UK Rabatts). Man muss aber betonen, dass die Erstellung solcher Schätzungen von Haushaltssalden eine rein buchhalterische Darstellung der finanziellen Lasten und Gewinne jedes Landes ist, und keine Hinweise über andere Vorteile, die aus den EU Politiken erwachsen, liefert, wie z.B. aus dem Binnenmarkt und der wirtschaftlichen Integration, ganz zu Schweigen von politischer Stabilität und Sicherheit.

Haushaltswahrheit
Besagt im Wesentlichen, dass die EU nicht mehr ausgibt als notwendig. Nach diesem Grundsatz dürfen in den Haushaltsplan nur Mittel eingesetzt werden, die einer als erforderlich erachteten Ausgabe entsprechen.

Hilfen
siehe "Finanzhilfen".

Interinstitutionelle Vereinbarung
(IIV) Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung . Die IIV wird gemeinsam vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission beschlossen. Sie enthält die Tabelle zum gesamten Finanzrahmen sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Da die Verträge sich in Bezug auf den EU-Haushalt seit 1975 nicht geändert haben, hat die IIV die notwendigen Änderungen und Verbesserungen in der Zusammenarbeit der Institutionen zu Haushaltsfragen ermöglicht. (Link zur neusten IIV).

Internationale Rechnungslegungsstandards
Seit 2005 basieren die Rechnungslegungsvorschriften der EG auf den Internationalen Standards für das öffentliche Rechnungswesen (IPSAS), die von der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants - IFAC) erarbeitet werden. Die IPSAS selbst beruhen auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) †“ den Nachfolgern der International Accounting Standards (IAS) †“, die für Handelsgesellschaften gelten, jedoch angepasst wurden, um den Besonderheiten des öffentlichen Sektors Rechnung zu tragen.

Interne Kontrolle
siehe "Kontrollmaßahmen".

Interne Kontrollstandards
Von der Kommission festgelegte Standards für die interne Kontrolle, die sich im Wesentlichen an den Standards des COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) orientieren - einer Vereinigung von fünf Berufsverbänden, die sich für die Verbreitung angemessener interner Kontrollstandards einsetzt.

Interne Prüfung
siehe "Finanzkontrolle".

Jahresabschluss
Aufbereitung von Finanzdaten in Form von Vermögensübersichten, Einnahmenansätzen, Cashflow-Tabellen oder anderen Übersichten, denen die finanzielle Situation einer Einrichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt und das von ihr in einem zurückliegenden Zeitraum erzielte Ergebnis zu entnehmen sind.

Jährlicher Tätigkeitsbericht
(JTB) Seit dem Haushaltsjahr 2001 im Fall der Kommission und seit 2003 im Fall aller Gemeinschaftsorgane legen die bevollmächtigten Anweisungsbefugten dem jeweiligen Organ jedes Jahr einen Bericht über ihre Tätigkeiten vor, dem Finanz- und Verwaltungsinformationen beigefügt sind. In diesem Bericht wird erläutert, inwieweit die vorgegebenen Ziele realisiert wurden, welche Risiken mit diesen Maßnahmen verbunden sind und wie das interne Kontrollsystem funktioniert.

Jährlichkeit
Grundsatz, nach dem die im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel für ein Haushaltsjahr veranschlagt und bewilligt werden; das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Kassenmittel
Die Kommission hat Bankkonten bei den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten, bei Zentralbanken und bei Handelsbanken, die zusammen den Kassenmittelbestand ausmachen.

Kontrolle
siehe "Finanzkontrolle".

Kontrollmaßnahmen oder interne Kontrolle
Verfahren, um mit hinreichender Sicherheit beurteilen zu können, ob verschiedene Managementziele, wie z.B. die Umsetzung von Rechtsakten oder die Zuverlässigkeit der Finanzmaßnahmen und der Finanzberichterstattung, erreicht werden.

Mittelübertragung
Abweichend vom Grundsatz der Spezialität kann die Kommission unter bestimmten Voraussetzungen Mittel, die für einen Zweck bewilligt wurden, im Interesse des Haushaltsvollzugs auf einen anderen Zweck übertragen. Die globale Mittelübertragung wird gegen Jahresende vorgeschlagen und dient dazu, Mittel, die vor Ablauf des Jahres voraussichtlich nicht mehr verwendet werden, auf Bereiche umzuverteilen, in denen sie voraussichtlich verwendet werden können.

MwSt
(Mehrwertsteuer) ist eine indirekte Steuer, ausgedrückt als Prozentsatz des Verkaufspreises der meisten Produkte und Dienstleistungen. Bei jeder Stufe der Absatzkette behält der Verkäufer die MwSt ein, muss aber den Differenzbetrag zwischen der einbehaltenen MwSt und jener MwST, die er selbst zum Zwecke seiner Unternehmertätigkeit bezahlt hat, an die Behörden abführen. Diese Prozedur wird bis zum Endverbraucher angewandt, der die MwSt für den Gesamtwert des Einkaufes entrichten muss. Die MwSt ist zwar prinzipiell in der ganzen EU harmonisiert, jedoch können Mitgliedstaaten ihre eigenen MwSt Sätze innerhalb von auf Gemeinschaftsebene fixierten Parametern festsetzen, und sie dürfen auch innerhalb eines engen Rahmens entscheiden, ob spezifische Produkte und Dienstleistungen versteuert werden oder nicht.

Obligatorische Ausgaben
Ausgaben, die sich zwingend aus dem Vertrag oder den aufgrund des Vertrags erlassenen Rechtsakten ergeben. In der Praxis sind dies zu einem großen Teil die Ausgaben für den Agrar- und Veterinärbereich, die Finanzierung internationaler Übereinkünfte, Ausgaben für die Ruhegehälter des Personals usw. In Anhang IV der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 ist festgelegt, welche Ausgaben den obligatorischen und welche Ausgaben den nichtobligatorischen Ausgaben zuzurechnen sind. Der Rat hat bei den obligatorischen Ausgaben und das Parlament bei den nichtobligatorischen Ausgaben das letzte Wort.

Obergrenze
Höchstbetrag der Ausgaben (sowohl Verpflichtungen als auch Zahlungen) oder Einnahmen, die gesetzlich oder durch Vereinbarungen, wie z.B. in dem Eigenmittelbeschluss oder dem Finanzrahmen, festgelegt werden.

Politikbereich
Siehe "Aufstellung des Haushaltsplans nach Tätigkeitsbereichen".

Prüfnormen
siehe "Finanzkontrolle".

RAL
(Abkürzung für den französischen Begriff "Reste à liquider") Noch abzuwickelnde Mittelbindungen (noch zu verwendende Beträge/Reservemittel).

Rechnungsabschluss
Verfahren, bei dem überprüft wird, ob Ausgaben der Mitgliedstaaten (im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung) oder von Drittstaaten (im Rahmen der dezentralen Mittelverwaltung) dem Gemeinschaftshaushalt angelastet werden können, bzw. ob zu Unrecht gezahlte Beträge wieder einzuziehen sind.

Rechnungseinheit
Grundsatz, nach dem die Aufstellung des Haushaltsplans, der Haushaltsvollzug und die Rechnungslegung in Euro erfolgen.

Rechnungsführer
Jedes Organ ernennt einen Rechnungsführer, der folgende Aufgaben wahrnimmt

Rechnungsführung
Aufzeichnung von Finanzvorgängen und Berichterstattung darüber einschließlich der Ausweisung des Ursprungs eines Vorgangs, seiner buchmäßigen Erfassung, seiner Weiterverarbeitung und seiner zusammenfassenden Darstellung im Jahresabschluss.

Rechnungsführungsgrundsätze
Die Jahresabschlüsse werden nach folgenden Grundsätzen erstellt

Rechtsgrundlage
In der Regel ein auf einem Vertragsartikel beruhendes Gesetz, das der Gemeinschaft die Zuständigkeit für einen bestimmten Politikbereich überträgt und die Bedingungen für die Wahrnehmung dieser Zuständigkeit, einschließlich des Haushaltsvollzugs, festlegt. Durch einige Vertragsartikel wird die Kommission ermächtigt, bestimmte Maßnahmen, die Haushaltsausgaben nach sich ziehen, zu ergreifen, ohne dass es eines weiteren Rechtsakts bedarf (siehe Anhang V der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999).

Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen
Vorschriften für die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Die Grundsätze der Richtlinie über das öffentliche Beschaffungswesen, die von den Mitgliedstaaten in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden muss, finden auch auf die Aufträge der Gemeinschaftsorgane Anwendung.

Relative Wesentlichkeit
siehe "Relative Wesentlichkeit".

Reserve
Neben der Soforthilfereserve und der Reserve für Darlehen und Darlehenssicherheiten der Gemeinschaften zugunsten von Drittländern kann die Haushaltsbehörde Mittel in eine Reserve einstellen, wobei die betreffenden Mittel dann unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. nach Festlegung einer Rechtsgrundlage, durch Übertragung freigegeben werden können.

Risiko und Risikobewertung
Ein Risiko wird üblicherweise als ein Ereignis, das unerwünschte oder negative Auswirkungen hat, definiert (z.B. das Verfehlen eines definierten Zieles). Es ist charakterisiert durch seine Eintritts-Wahrscheinlichkeit sowie durch seine zu erwartenden Auswirkungen. Beide Faktoren werden kombiniert, um den Gefährdungsgrad zu ermitteln.

Rubriken
Die im Finanzrahmen bzw. in der Finanziellen Vorausschau nach großen Ausgabenkategorien aufgeschlüsselten Tätigkeitsbereiche der EU.

Soforthilfereserve
In den Haushaltsplan als Rücklage eingesetzte Mittel, die in ausreichend begründeten Fällen mit Zustimmung der Haushaltsbehörde zur Unterstützung in Not- und Krisenfällen per Übertragung abgerufen werden können. Des Weiteren ist in der Haushaltsordnung eine Reserve für Darlehen und Darlehenssicherheiten der Gemeinschaft vorgesehen.

Subventionen
Gängiger Ausdruck für den Begriff "Finanzhilfen", bei dem es sich um den korrekten, im Sinne der Definition der Haushaltsordnung zu verwendenden Begriff handelt. Siehe "Finanzhilfen".

Transparenz
Der Transparenzgrundsatz, der im Jahr 2002 in die Haushaltsordnung aufgenommen wurde, unterwirft die Kommission bestimmten Veröffentlichungspflichten. Der Haushalsplan muss nach seiner endgültigen Feststellung unverzüglich auf der Internetseite der Kommission und sodann im Amtsblatt veröffentlicht werden. Ferner sind der konsolidierte Jahresabschluss sowie die von jedem Organ erstellten Berichte zur Haushaltsführung im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Tätigkeitsübersicht
Darstellung von Informationen über die Verwirklichung der Zielvorgaben für jeden einzelnen Tätigkeitsbereich der Europäischen Union unter Angabe der wichtigsten Elemente zur Begründung der von der Kommission in ihrem Haushaltsplanvorentwurf beantragten Mittelansätze. In der Übersicht werden die für die Tätigkeit zugewiesenen Mittel aufgeschlüsselt; ferner werden zugeordnete Einzelziele, Indikatoren sowie erzielte Leitungen und Ergebnisse angegeben.

Umsetzung
Geläufigster Ausdruck für die Umverteilung von Bediensteten innerhalb von oder zwischen Abteilungen.

Unregelmäßigkeit
Der Tatbestand der Unregelmäßigkeit ist bei jedem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben, die einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaften oder die Haushalte, die von den Gemeinschaften verwaltet werden, bewirkt hat bzw. haben würde, sei es durch die Verminderung oder den Ausfall von Eigenmitteleinnahmen, die direkt für Rechnung der Gemeinschaften erhoben werden, sei es durch eine ungerechtfertigte Ausgabe.

Verpflichtungsermächtigungen
siehe †œHaushaltsmittel†.

Verrechnung
Verfahren, nach dem der Rechnungsführer eine fällige Forderung einziehen kann, indem er die Forderungen des Schuldners gegenüber der Kommission um den Betrag der erstgenannten Forderung verringert.

VK-Ausgleich
Aufgrund der Gegebenheiten in den siebziger Jahren und Anfang der achtziger Jahre, als das Vereinigte Königreich zu den weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten gehörte, wurde vereinbart, dem Vereinigten Königreich einen Rabatt auf seine Beiträge zum EU-Haushalt zu gewähren, da das Land wesentlich weniger Mittel aus dem Haushalt erhielt als es einzahlte. Nach dem "Fontainebleau-Grundsatz" (benannt nach dem Fontainebleau-Gipfel von 1984, auf dem der Ausgleich bzw. "Korrekturmechanismus" für das Vereinigte Königreich einstimmig beschlossen wurde) wird jedem Mitgliedstaat, dessen Nettobeitrag eine bestimmte Schwelle übersteigt, ein Ausgleich gewährt. Damals wurde der Ausgleich nur dem Vereinigten Königreich gewährt (wobei Deutschland eine Reduzierung seines Beitrags zur Finanzierung des VK- Ausgleichs zuerkannt wurde). Für den Zeitraum 2007 bis 2013 werden zusätzlich vier Mitgliedstaaten (Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden) Korrekturen zugestanden.

Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
Grundsatz, nach dem die Haushaltsmittel sparsam, wirtschaftlich und wirksam zu verwenden sind.

Zahlungsermächtigungen
Siehe "Haushaltsmittel".

Zahler
Siehe "Nettozahler"

Zuverlässigkeitserklärung
(DAS) Der Europäische Rechnungshof legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor.