[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) verb. reg. act. welches nur in Oberdeutschland üblich ist, und tilgen und abschaffen bedeutet, aber doch 2. Macc. 4, 4. vorkommt: und tilgete die alten ehrlichen Gesetze ab. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_952