
Als Festsetzungsfrist bezeichnet man die Frist nach {§|169|ao_1977|juris} Abgabenordnung (AO), innerhalb derer eine Steuer festgesetzt bzw. eine erfolgte Steuerfestsetzung aufgehoben oder geändert werden kann. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Änderung nur in den Fällen des {§|174|ao_1977|juris} sowie des {§|177|ao_1977|juris} AO m
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