[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Fundgrübner, des -s, plur. ut nom. sing. im Bergbaue. 1) Der Besitzer oder Eigenthümer einer Fundgrube. 2) Derjenige, welcher eine Zeche allein bauet. 3) Zuweilen wird auch ein jeder, dessen Hauptbeschäftigung der Bergbau ist, ein Fundgrübner genannt.
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Fundgrübner, Kulturgeschichte: andere Bezeichnung für mit einer Fundgrube beliehener Bergwerkseigentümer; im 16. Jahrhundert auch so viel wie Bergbautreibender. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für genealogische sowie re...
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