
Erbtochter bezeichnete nicht direkt die Tochter des Erblassers, sondern auch andere nähere weibliche Verwandte. Frauen kamen in Adelshäusern nur zum Zuge, wenn das männliche Geschlecht ausgestorben war. Im Mittelalter konnte Lehen nur an Frauen vererbt werden, wenn der Grundherr und der Erblasser eine Vereinbarung trafen, dafür war der Grundhe...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Erbtochter

ist die Tochter (evtl. auch eine weitere weibliche Verwandte) des letzten Manns einer (adligen) Familie. Über sie werden vielfach bedeutende Güter vererbt (z. B. Maria Theresia in Österreich). Lit.: Hübner; Köbler, Historisches Lexikon; Wolf, A., Prinzipien der Thronfolge in Europa, in: Vorträge und Forschungen, 1986
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Erbtochter, Tochter (im weiteren Sinn auch die nächste direkte Verwandte, z. B. Schwester oder Nichte) des letzten Inhabers eines vorrangig im Mannesstamm erblichen Reiches, Landes, Erblehens, Allodial- oder Fideikomissgutes.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Erbtochter , die nächste kognatische Verwandte des letzten Agnaten eines adligen Hauses, namentlich die nächste Verwandte eines Besitzers zu vererbender Stamm- oder adliger Fideikommißgüter, welche erst nach dem Aussterben des gesamten Mannesstamms succediert. Obschon dies Rechtens, kommt doch noch der Erbverzicht der adligen Tochter zu gunsten...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.