
Im Rahmen der Rechnungslegung von Konzernen wird bei der Aufstellung der Bilanz nach der Anzahl an rechtlich selbstständigen Unternehmen, die in der Bilanz erfasst werden, zwischen dem Einzelabschluss und dem Konzernabschluss unterschieden. Der Einzelabschluss, der in Deutschland nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und HGB ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelabschluss

Abschluß einer Gesellschaft. Die Einzelabschlüsse bilden die Grundlage der Konsolidierung und müssen periodisch und eventuell versionsabhängig erfaßt werden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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