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Einlager Logo #42015ist eine seit dem 12. Jh. bekannte Form der Schuldsicherung, bei der sich der Bürge oder Schuldner verpflichtet, bei Fälligkeit der Schuld einen festgelegten Ort (z. B. ein Gasthaus) aufzusuchen und ohne Einwilligung des Gläubigers nicht wieder zu verlassen. Die Kosten der Unterbringung fallen je nach Vereinbarung dem Hauptschuldner oder dem Bü...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Einlager Logo #42173Einlager (mhd. inleger, auch giselschaft, giselheit, leistunge; mlat. obstagium). Einlager hieß die Verpflichtung eines Schuldners oder seines Bürgen dem Gläubiger gegenüber, sich bei Verzug oder Vertragsbruch an einem bestimmten Ort (meist einer 'ehrbaren herberg') einzufinden und dort auf eigene K...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Einlager Logo #42871im späten Mittelalter vor allem in Städten und beim Adel übliche Sonderform der Bürgenhaftung. Der Bürge musste sich bei Leistungsverzug des Schuldners an einen vorher vertraglich festgesetzten Ort (meist ein Gasthaus) begeben, um dort Einlager zu halten, bis der Gläubiger zufrieden gestellt war. Ein längeres Einlager über Monate oder Jahre...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/einlager
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