Enteignungsgleicher Bedeutung

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enteignungsgleicher

enteignungsgleicher Logo #42015Eingriff ist der in Deutschland durch die Rechtsprechung 1952 als entschädigungspflichtig eingeordnete rechtswidrige, einer rechtmäßigen Enteignung in den Wirkungen gleichkommende Eingriff in eine vermögenswerte Rechtsposition.. Lit.: Köbler, DRG 259
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